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Grundsteuerreform und Hebesätze in Ebermannstadt

Liebe Mitglieder und Freunde der NLE,

die Grundsteuerreform beschäftigt landauf-landab die Stadt- und Gemeinderäte. Sie müssen die „Hebesätze“ neu festlegen, die über die ab 2025 tatsächlich zu bezahlende Grundsteuer entscheiden. Was für Ebermannstadt gilt, und wie der Stadtratsbeschluss vom  18.11. einzuordnen ist, zeigt die folgende Zusammenstellung.

Übersicht:

Was wurde beschlossen?

Was sollte man dazu wissen? (Basis-Info)

Warum wollte die Verwaltung höhere Hebesätze?

Was wurde gegen höhere Hebesätze vorgetragen?

Ein Kompromiss wäre angemessen und zumutbar gewesen.

Fazit: Eine verpasste Gelegenheit

Was wurde beschlossen?

Die neuen Hebesätze liegen bei 345 Prozent für die Grundsteuer A und 290 Prozent für die Grundsteuer B.

Nach der vorläufigen Berechnung des Kämmerers bedeutet dies: Das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer ändert sich voraussichtlich nicht.

Der Beschluss fiel gegen die Stimmen der NLE einschließlich der Bürgermeisterin sowie gegen FW/ Bürgerblock und SPD. Dafür stimmten CSU/ Junge Bürger, MOG und Bürgerforum   (Stimmenverhältnis: 9:12).

Was sollte man dazu wissen? (Basis-Info)

  • Wie viel Grundsteuer jemand im Einzelfall zahlt, richtet sich nach dem Messbetrag, den das Finanzamt für die jeweilige Immobilie festgesetzt hat. Maßgeblich dafür sind in Bayern ab 2025 die Grundfläche (auf das Grundstück bezogen) und die Wohnfläche bzw. die Gewerbefläche (bezogen auf das Gebäude).
  • In Ebermannstadt galt seit 2012 für A und B gleichermaßen: Eigentümer mussten 480 Prozent des alten Messbetrags („Einheitswert“) zahlen. Das brachte etwas über eine Million Euro in die Stadtkasse.
  • Im Jahr 2012 konnten davon ca. 10 Prozent der städtischen Ausgaben bestritten werden, im Jahr 2023 nur noch 7 Prozent.

Warum wollte die Verwaltung höhere Hebesätze?

Der Kämmerer hat Hebesätze vorgeschlagen, die zusätzlich ca. 400.000 Euro an Einnahmen gebracht hätten. Dafür gibt es verschiedene Gründe:

  • Die allgemeine Preissteigerung führt dazu, dass die Ausgaben der Stadt steigen, mehr als die Haushaltsmittel abdecken können.
  • Seit der Verabschiedung des Haushalts 2024 sind mehrere teure Projekte dazu gekommen, die keinen Aufschub vertragen (z.B. Schäden am Feuerwehrhaus EBS, Kindergartensanierung).
  • Die Rücklagen der Stadt Ebermannstadt werden aufgebraucht. Für akut auftretende, unvorhergesehene Notfälle gibt es keine Finanzmittel.
  • Eine Finanzierung über Darlehensaufnahmen scheidet aus. Sie müsste vom Landratsamt genehmigt werden. Das ist nicht zu erwarten, solange die Stadt nicht nachweist, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, ihre Einnahmen zu steigern, z.B. eben durch eine Erhöhung der Hebesätze.
  • Vom Freistaat ist angesichts der Wirtschafts- und Finanzsituation keine spürbare Entlastung durch höhere Zuweisungen zu erwarten.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 4.11.2024 wurden dem Kämmerer die Mehreinnahmen verweigert. Andere Vorschläge, darunter der von Bernhard Hübschmann, nur um 300.000 € zu erhöhen, wurden bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Was wurde gegen höhere Hebesätze vorgetragen?

Die finanziellen Zwänge, die der Kämmerer vorgetragen hat, wurden von keiner Seite grundsätzlich in Frage gestellt. Trotzdem wollte die Mehrheit der Stadträte keine Mehreinnahmen. Dies sind die Gründe, die vorgebracht wurden:

  • Die Landespolitiker haben „Aufkommensneutralität“ versprochen, d.h. dass die Grundsteuerreform nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens insgesamt führen sollen.

Problem: Dabei haben sie nicht an Gemeinden gedacht, die – ganz unabhängig von der Grundsteuerreform – dringend Mehreinnahmen brauchen, um ihren Haushalt auszugleichen. Man darf annehmen, dass sie vor den Bundestagswahlen keine Unruhe wegen der Grundsteuer wollten. Da wurde der Schwarze Peter einfach den Gemeinden zugespielt.

Davon abgesehen gehört die Grundsteuer zu den ureigensten Privilegien der Kommunen, in die sich der Staat nicht einmischen sollte.

  • Das Finanzamt hat noch nicht alle Messbeträge übermittelt; mit Einsprüchen und Berichtigungen muss gerechnet werden. Vielleicht nimmt die Stadt im Endeffekt doch mehr ein als aktuell angenommen.

Problem: Wahrscheinlicher ist, dass die Einnahmen geringer sind. Die Finanzierungslücke für den Haushalt 2025 wird dann noch größer ausfallen als jetzt befürchtet. Für diesen Fall wäre ein Reservepolster sehr willkommen.

  • Durch die Grundsteuerreform sind viele Bürgerinnen und Bürger verunsichert. Wenn man Mehreinnahmen durch höhere Hebesätze schafft, entsteht noch mehr Verärgerung. Deshalb sollte man warten bis sich alles „eingespielt“ hat und erst dann über höhere Hebesätze nachdenken.

Problem: Den Bürgerinnen und Bürgern wird nicht zugetraut, dass sie bei entsprechender Information die Grundlagen für die Hebesätze begreifen und akzeptieren können. Man verzichtet darauf, ihnen reinen Wein einzuschenken, muss aber nach zwei Jahren gegebenenfalls noch viel drastischer erhöhen als jetzt.

Da im Frühjahr 2026 Kommunalwahlen stattfinden, wird es Ende 2025 noch schwieriger sein als jetzt, Steuern jeglicher Art zu erhöhen. Ein neu gewählter Stadtrat wird im Jahr 2026 schwerlich als erste Amtshandlung Steuern erhöhen.

Ein Kompromiss wäre angemessen und zumutbar gewesen.

Die Bürgermeisterin hat dem Stadtrat Hebesätze vorgeschlagen, die wenigstens 200.000 € an Mehreinnahmen bringen würden. Damit würden zwei Minimalziele erreicht: den Schwund der Rücklagen auszugleichen und ein Reservepolster zu haben, wenn weniger Grundsteuern eingehen als jetzt berechnet.

Dafür wäre ein Aufschlag von ca. 19,8 Prozent gegenüber den jetzt beschlossenen Sätzen nötig gewesen. Für ausgewählte Beispiel-Wohnimmobilien hätte das jährliche Mehrkosten zwischen rund 35 € und rund 95 € jährlich bedeutet. NLE, FW/ BB und SPD haben diesen Vorschlag unterstützt.

  • Die Bürgermeisterin hat damit signalisiert, dass sie auf die Erhöhungsgegner zugeht und ihre Argumente respektiert. Zugleich zollte sie dem Kämmerer den gebührenden Respekt für seine sachliche Analyse der Finanzsituation.
  • Sie hat aber auch deutlich gemacht, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern Einsicht und Verständnis sowie Bereitschaft zur Solidarität zutraut.
  • Sie verschließt weder vor den finanziellen Realitäten die Augen, noch richtet sie sich nach parteipolitischen Maßgaben. Wie übrigens alle Stadträte ist sie allein dem Wohl der Stadt Ebermannstadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet.

Fazit: Eine verpasste Gelegenheit

Dass dieser Mittelweg keine Mehrheit gefunden hat, ist auf kürzere und längere Sicht schädlich für die Entwicklung unserer Stadt und eine verpasste Gelegenheit. Auf jeden Fall werden die Haushaltsberatungen 2025 dadurch erschwert werden. Ob sich in den folgenden Jahre eine realistische Chance für eine Korrektur bieten wird, ist äußerst fraglich.

Anders als der Fraktionssprecher der CSU meint, fährt die Stadtratsmehrheit mit ihrer Entscheidung nicht „auf Sicht“, sondern steuert blind in den Nebel hinein. Die „Aufschieberitis“, wie der NN-Kommentator kritisch formuliert hat, kann uns teuer zu stehen kommen.

Erwin Horn, NLE-Fraktionssprecher, 20.11.2024